Technische Vorgaben für PV-Anlagen: Steuerbarkeit, intelligente Messsysteme, Einspeisemanagement , und was sich durch das Solarspitzengesetz seit Februar 2025 geändert hat.
§ 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) legt die technischen Vorgaben für die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen fest – also für PV-Anlagen, KWK-Anlagen, Windkraft und alle weiteren EE-Anlagen. Ziel ist, dass Netzbetreiber bei drohender Überlastung die Einspeisung gezielt drosseln können, statt das ganze Netz zu gefährden.
Für PV-Betreiber heißt das konkret: ab einer bestimmten Anlagengröße müssen Erzeugung und Einspeisung messbar, übertragbar und steuerbar sein. Die Schwelle wurde mit dem EEG 2023 deutlich abgesenkt und im Februar 2025 durch das Solarspitzengesetz nochmals verschärft. Eine ausführliche, laufend aktualisierte Aufbereitung des Themas bietet unser Themenportal 9eeg.de – § 9 EEG einfach erklärt.
Die Pflichten skalieren mit der installierten PV-Leistung. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen, für Neuanlagen ab Februar 2025 die verschärften Anforderungen des Solarspitzengesetzes.
| Anlagengröße | iMSys / Steuerbox | Wirkleistungssteuerung | Ist-Einspeisemessung |
|---|---|---|---|
| < 7 kWp | nicht verpflichtend | nicht erforderlich | optional |
| 7 – 25 kWp | Pflicht (durch grundzuständigen Messstellenbetreiber) | ferngesteuerte Reduzierung der Wirkleistung durch Netzbetreiber | Pflicht |
| 25 – 100 kWp | Pflicht + Direktvermarktung | stufenlose Wirkleistungssteuerung | Pflicht (zertifiziert) |
| > 100 kWp | Pflicht + Netzbetreiber-Anbindung | Direktvermarktung, Steuerung über Direktvermarkter | 15-Minuten-Werte, fernabrufbar |
Die Steuerung läuft technisch über zwei Komponenten, die Hand in Hand arbeiten:
Das iMSys besteht aus zwei Teilen: einem modernen digitalen Stromzähler und einem Smart Meter Gateway (SMGW). Das Gateway ist eine vom BSI zertifizierte Kommunikationsbox, die abgesicherten Datenaustausch zwischen Hausanschluss und Netzbetreiber sicherstellt – Verschlüsselung, Authentifizierung, Datenintegrität.
Der Einbau erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber – meist der lokale Netzbetreiber oder ein beauftragter Dienstleister. Sie als Anlagenbetreiber zahlen lediglich die jährliche Messstellenpauschale, die gesetzlich gedeckelt ist.
Über das SMGW erreicht der Netzbetreiber eine Steuerbox direkt am Wechselrichter – typischerweise per EEBUS oder potenzialfreien Kontakten. Die Steuerbox kann die Wirkleistung der PV-Anlage in Stufen (z. B. 100 %, 60 %, 30 %, 0 %) oder stufenlos absenken.
Eine wichtige Übergangsregel betrifft Anlagen, die in Betrieb gehen, bevor das iMSys einschließlich Steuerbox vom Messstellenbetreiber installiert ist. In dieser Zwischenphase greift bei Anlagen unter 100 kWp eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung.
Beispiel: Eine 10-kWp-Anlage darf maximal 6 kW ins öffentliche Netz speisen, bis die Steuerbox angeschlossen ist. Der Wechselrichter wird dafür entsprechend konfiguriert. Mit aktiver Steuerbox entfällt die Begrenzung – die volle Leistung darf eingespeist werden, der Netzbetreiber kann jedoch im Engpass-Fall ferngesteuert drosseln.
Ist die Steuerbox aktiv, hat der Netzbetreiber das Recht, im Falle eines Netzengpasses die Einspeisung der PV-Anlage ferngesteuert zu reduzieren – das sogenannte Einspeisemanagement. In der Praxis kommt das pro Jahr nur an wenigen Stunden vor, vor allem an besonders sonnigen Frühlings- oder Frühsommertagen in PV-dichten Regionen.
Wichtig: Wird die Einspeisung im Engpass-Fall vom Netzbetreiber reduziert, hat der Anlagenbetreiber unter bestimmten Bedingungen einen Entschädigungsanspruch, der vom verteilenden Netzbetreiber zu zahlen ist. Voraussetzung ist eine lückenlose Dokumentation der Steuereingriffe und der entgangenen Erzeugung – wofür sich Logging im HEMS oder direkt am Wechselrichter besonders empfiehlt.
Seit dem 25. Februar 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Steigerung der Übertragungs- und Verteilnetzkapazität – kurz Solarspitzengesetz – in Kraft (ausführlich erklärt auf 9eeg.de: Solarspitzengesetz 2025). Es ergänzt § 9 EEG um wichtige neue Regelungen:
Aus § 9 EEG plus Solarspitzengesetz ergeben sich vier Aufgaben, die ein modernes Heim-Energiemanagementsystem effizient lösen kann:
Das HEMS kommuniziert mit der Steuerbox (per EEBUS) und setzt die Wirkleistungsreduzierung auf der Wechselrichter-Seite um. Bei mehreren Wechselrichtern wird die Reduzierung intelligent verteilt.
Statt überschüssige PV-Energie zu schlechten oder negativen Preisen ins Netz zu drücken, schiebt das HEMS Verbrauch genau in die Erzeugungsspitzen: Batterie laden, Wärmepumpe-Boost, Wallbox-Laden, Warmwasser auf Maximum. So sinkt der teure Netzbezug zu Spitzenzeiten und der unvergütete Überschuss schmilzt.
Ein gutes HEMS kennt die börslichen Strompreise (per dynamischem Tarif) und das Solarprognose-Wetter. In Negativpreis-Stunden fährt es Lasten aktiv hoch , und in Höchstpreis-Stunden runter.
Steuereingriffe und entgangene Erzeugung werden lückenlos geloggt – eine Basis für Entschädigungsansprüche und für die transparente Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
Unser HEMS läuft auf der Open-Source-Software evcc und enthält die Soluxion-Konfigurationslösung. § 9 EEG inklusive Steuerbox-Kopplung, Wirkleistungsreduzierung und Eigenverbrauchsoptimierung sind in wenigen Minuten eingerichtet.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht.