Steuerbare Verbrauchseinrichtungen seit 1.1.2024: Was das Gesetz vorschreibt, welche Geräte betroffen sind und wie Sie sich die reduzierten Netzentgelte sichern.
§ 14a Energiewirtschaftsgesetz regelt seit dem 1. Januar 2024 die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (kurz SteuVE) ins Niederspannungsnetz. Hintergrund: Wallboxen für Elektroautos, Wärmepumpen und Heimspeicher boomen. Würde der Netzausbau Schritt halten müssen, dauerte jeder Anschluss Monate oder Jahre , und Anschlussverweigerungen wären die Regel.
Die Bundesnetzagentur hat das Problem entkoppelt: Der Anschluss ist garantiert – aber im Gegenzug darf der Netzbetreiber in Engpasssituationen die Leistung der steuerbaren Geräte vorübergehend reduzieren. Die rechtliche Grundlage liefern die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesnetzagentur vom November 2023.
§ 14a EnWG gilt verpflichtend für alle steuerbaren Geräte im Niederspannungsnetz, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind und eine Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW haben. Konkret bedeutet das:
Die wichtigste Klarstellung der Reform: Eingriffe sind nur in echten Engpasssituationen erlaubt und auch dann nur in eng gesteckten Grenzen.
Der Netzbetreiber darf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen maximal auf 4,2 kW reduzieren – niemals komplett abschalten. Das stellt sicher, dass die Wärmepumpe weiter heizt, die Wallbox weiter mit Mindestleistung lädt und die Klimaanlage in Betrieb bleibt.
Hat ein Haushalt mehrere steuerbare Geräte, gilt die Untergrenze für die Summe – die Verteilung auf die einzelnen Geräte übernimmt das Heim-Energiemanagement vor Ort. Genau hier kommt ein HEMS ins Spiel.
Eingriffe sind nur im Bedarfsfall zulässig – also wenn das Netz tatsächlich überlastet ist. In der Praxis erwarten Netzbetreiber wenige Stunden pro Jahr, vor allem in den Wintermonaten zwischen 17 und 21 Uhr (Heizspitzen) oder in Ballungsräumen mit hoher EV-Ladelast.
Als Ausgleich für die Bereitschaft, sich steuern zu lassen, erhalten Anlagenbetreiber reduzierte Netzentgelte. Drei Modelle stehen zur Wahl:
| Modul | Was wird reduziert? | Typische Ersparnis | Geeignet für… |
|---|---|---|---|
| Modul 1 Pauschale Reduktion |
80 € Fixbetrag + 20 % Rabatt auf die Netzentgelte für pauschal 3.750 kWh | Ø ~165 € brutto/Jahr 120–200 € je Netzgebiet |
Haushalte mit geringerem Verbrauch der SteuVE; Standardlösung |
| Modul 2 Prozentuale Reduktion |
Arbeitspreis (€/kWh) wird um 60 % gesenkt | steigt mit dem Verbrauch – eigener Zähler nötig |
Haushalte mit hohem SteuVE-Verbrauch (z. B. Wärmepumpe mit hoher Heizlast) |
| Modul 3 Zeitvariabel |
Modul 1 + zeitvariables Netzentgelt mit 3 Tarifstufen | maximal, wenn aktiv verlagert wird | Haushalte mit smarter Steuerung (HEMS), die Lasten flexibel verschieben können |
Berechnen Sie in Sekunden Ihre jährliche Netzentgelt-Ersparnis für Wärmepumpe, Wallbox & Co. , und ob sich Modul 1 oder Modul 2 für Sie mehr lohnt.
§14a Sparrechner öffnen →Für Verbrauchseinrichtungen, denen vor dem 1.1.2024 bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG gewährt wurde, gelten die bisherigen Regelungen unverändert bis zum 31. Dezember 2028. Ab 2029 müssen alle Bestandsanlagen in das neue System überführt werden; ein freiwilliger früherer Wechsel ist jederzeit möglich.
Praktisch heißt das: Wer 2020 eine Wärmepumpe mit Sondertarif installiert hat, kann den Tarif bis Ende 2028 weiter nutzen – sollte aber rechtzeitig prüfen, welches der neuen Module zur Anlage passt.
Die Steuerung läuft nicht direkt über das Internet, sondern über zwei Komponenten, die der Netzbetreiber bzw. der grundzuständige Messstellenbetreiber installiert:
Das iMSys – umgangssprachlich Smart Meter – besteht aus einem digitalen Zähler und einem Smart Meter Gateway (SMGW). Letzteres ist die zertifizierte Kommunikationsbox, die abgesicherten Datenaustausch zwischen Hausanschluss und Netzbetreiber sicherstellt.
Eine separate Steuerbox empfängt vom Netzbetreiber die Reduzierungssignale und gibt sie weiter – typischerweise per EEBUS oder über potenzialfreie Kontakte. EEBUS ist der europäische Standard für die Kommunikation zwischen Energiegeräten und der Steuerbox.
Theoretisch könnte der Netzbetreiber jedes einzelne steuerbare Gerät direkt steuern. In der Praxis ist das hochproblematisch: Wer Wallbox und Wärmepumpe und Speicher hat, sitzt sonst vor drei unkoordinierten Reduzierungssignalen – mit dem Risiko, dass die Wärme zur Hälfte ausfällt, weil die Wallbox die volle Mindestleistung beansprucht.
Ein Home Energy Management System (HEMS) übernimmt genau diese Vermittlerrolle:
Unser HEMS läuft auf der Open-Source-Software evcc und enthält die Soluxion-Konfigurationslösung. Damit ist § 14a EnWG inklusive Modul-Wahl und Steuerbox-Kopplung in wenigen Minuten eingerichtet – vorkonfiguriert ausgeliefert.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber oder einen Fachanwalt für Energierecht.